DATEV Vermietung und Verpachtung: VuV-Sachverhalte buchen
Datum |
Änderung im Dokument |
07.02.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm mit der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung Ihre VuV-Sachverhalte entsprechend den Anforderungen der Anlage V buchen.
Beschriebene Sachverhalte:
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Mieteinnahmen
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Umlagen
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Werbungskosten
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Erhaltungsaufwendungen
2 Hintergrund
Der Kontenrahmen der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung unterstützt im Bereich der Einnahmen und Werbungskosten mit speziellen Konten die Anforderungen der Anlage V der Einkommensteuererklärung.
Die Anlage V unterscheidet u. a. folgende Sachverhalte:
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Mieteinnahmen für Wohnung
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Mieteinnahmen für andere Räume
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Einnahmen für an Angehörige zu Wohnzwecken vermiete Wohnungen
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Einnahmen aus umgelegten Neben-/ Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)
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Werbungskosten
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Erhaltungsaufwendungen
Kontenrahmen |
Erläuterung |
Basis-SKR der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung |
SKR03 oder SKR04 |
Sachkontennummernlänge |
6-stellig Die erweiterte Sachkontennummernlänge ermöglicht die Aufnahme spezifischer Konten:
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DATEV-Kontenrahmen Vermietung und Verpachtung 2025 |
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DATEV-Kontenrahmen Vermietung und Verpachtung 2024 |
Besonderheiten Mieteinnahmen im Kontenrahmen:
Beispiele im Bereich der umsatzsteuerfreien Mieteinnahmen:
Bezeichnung |
Konto |
Mieteinnahmen für Wohnungen |
8105 00 (SKR03) / 4105 00 (SKR04) |
Laufende Nebenkosten (steuerfrei) |
8108 00 (SKR03) / 4108 00 (SKR04) |
Mieteinn. f.a. Angehörige vermiet. Wohn. |
8020 00 (SKR03) / 4020 00 (SKR04) |
Laufende Neben-/Betriebsk. (Angehörige) |
8025 00 (SKR03) / 4025 00 (SKR04) |
Besonderheiten Werbungskosten im Kontenrahmen:
Im Bereich der Werbungskosten gibt es Konten für voll abzugsfähige und teilweise abzugsfähige Werbungskosten.
Beispiel Treppenreinigung:
Bezeichnung |
Konto |
Treppenreinigung voll abzugsfähig |
4250 00 (SKR03) / 6322 00 (SKR04) |
Treppenreinigung abzugsfähiger Teil |
4250 20 (SKR03) / 6322 20 (SKR04) |
Treppenreinigung nicht abzugsfähig |
4250 30 (SKR03) / 6322 30 (SKR04) |
Treppenreinigung abzugsfähiger Teil 19% |
4250 40 (SKR03) / 6322 40 (SKR04) |
3 Vorgehen
Folgende Vorgehen werden beschrieben:
3.1 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung buchen
Folgende Vorgehen werden beschrieben:
3.1.1 Mieteinnahmen für Wohnungen buchen
Mieteinnahmen für Wohnungen buchen | ||||
Voraussetzung:
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. Belege buchen öffnen. |
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Vorgehen: | ||||
1 |
Im Arbeitsblatt Belege buchen:
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2 |
Im Arbeitsblatt Belege buchen:
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3.1.2 Mieteinnahmen für Wohnungen buchen - Vermietung an Angehörige
Mieteinnahmen für Wohnungen – Vermietung an Angehörige | ||||
Voraussetzung:
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. Belege buchen öffnen. |
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Vorgehen: | ||||
1 |
Im Arbeitsblatt Belege buchen:
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|||
2 |
Im Arbeitsblatt Belege buchen:
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3.2 Werbungskosten buchen
Folgende Vorgehen werden beschrieben:
Vorsteuerrelevante Kosten mit Steuerschlüssel buchen
In die Anlage V werden Brutto-Werte übergeben. Die Werbungskostenkonten im Kontenplan sind ohne Vorsteuer-Automatik angelegt. Buchen Sie deshalb vorsteuerrelevante Sachverhalte immer mit einem zum Steuersatz passenden Steuerschlüssel. Buchungen auf Automatikkonten werden bei der Wertübergabe nicht korrekt berücksichtigt. Eine Übersicht aller Steuerschlüssel finden Sie im Dokument: Alternativ finden Sie alle Steuerschlüssel auch im DATEV-Rechnungswesen-Programm:
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3.2.1 Voll abzugsfähige Werbungskosten buchen
Voll abzugsfähige Werbungskosten buchen | |||||
Voraussetzung:
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. Belege buchen öffnen. |
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Vorgehen: | |||||
Im Arbeitsblatt Belege buchen:
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3.2.2 Teilweise abzugsfähige Werbungskosten buchen
Die Anlage V sieht im Bereich „Werbungskosten“ für bestimmte Sachverhalte die Eintragung von teilweise abzugsfähigen Kosten vor, zum Beispiel bei der Vermietung von teilweise eigengenutzten Gebäuden.
Die Aufteilung zwischen dem abzugsfähigen Teil und dem nicht abzugsfähigen Teil der Werbungskosten erfolgt in der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung automatisch durch eine Buchung mit einer Kontenfunktion mit Faktor 2.
Vor Nutzung der Konten muss der individuelle nicht abzugsfähige Prozentsatz in der Kontenfunktion angepasst werden. Wenn Sie den abzugsfähigen Prozentsatz nicht anpassen, werden 100% der Kosten auf das Konto „nicht abzugsfähig“ umgebucht.
Teilweise abzugsfähige Werbungskosten buchen | |
Vorgehen: | |
Teilweise abzugsfähige Werbungskosten buchen. |
3.2.3 Erhaltungsaufwendungen buchen
Um Erhaltungsaufwendungen zu buchen, gibt es folgende Möglichkeiten:
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Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
Die Erhaltungsaufwendungen werden im aktuellen Wirtschaftsjahr geltend gemacht.
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Direkte Zuordnung auf das Vermietungsobjekt, d. h. der gesamte Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen.
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Verhältnismäßige Zuordnung, d. h. nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen.
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Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre verteilen
Nach § 82b EStDV, § 11a EStG bzw. § 11b EStG können Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.
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Direkte Zuordnung auf das Vermietungsobjekt, d. h. der gesamte Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen.
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Verhältnismäßige Zuordnung, d. h. nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen.
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Erhaltungsaufwendungen buchen | |
Vorgehen: | |
Erhaltungsaufwendungen buchen.
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