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Isensee Steuerberater - Kanzlei für internationales Steuerrecht

Fachberater für internationales Steuerrecht

Team der Kanzlei

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Mitarbeiter4

Leistungsübersicht

Kanzlei für internationales Steuerrecht

Kanzlei für internationales Steuerrecht

Wir haben uns auf den internationalen Teil des deutschen Steuerrechts spezialisiert. Die Mehrzahl unserer Mandanten sind deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder haben ausländische Gesellschafter mit inländischen Gewerbebetrieben. Einen Schwerpunkt bilden Unternehmen der digitalen Dienstleistungsbranche.

Wir betreuen Unternehmen und Konzerne mit Sitz in Deutschland, Polen, USA, UK, Australien, Kanada, Zypern, Malta und erstellen Buchhaltungen, Löhne, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen deutscher Gesellschaften; optimieren die Lizensierung von immateriellen Vermögensgegenständen; leisten Hilfestellung beim Aufbau europäischer Holding- und Vertriebsstrukturen, sorgen für Quellensteuer-Befreiungen und Freistellungsbescheinigungen für die Abzugsteuern gem. § 50a EStG.

Das Handelsblatt hat die Kanzlei Isensee Steuerberater als Top-Steuerberater 2018 Kategorie International ausgezeichnet.

Themen der Kanzlei

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Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person BFH v. 12.06.2019, X R 20/17

  1. Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar.
  2. Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig.
  3. Vom Einlagewert des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts können AfA vorgenommen werden.

Umfassende Steuerberatung im internationalen Steuerrecht, gehört ebenso zum Bild der modernen Kanzlei, wie verhandlungssicheres englisch. Die Kanzlei betreut international agierende Unternehmer und Unternehmen aus den Branchen IT, Dienstleistung, Handel und Industrie, in deutscher und englischer Sprache. Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in Rechtstreitigkeiten zum internationalen Steuerrecht.

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Isensee Steuerberater berät zum Internationalen Steuerrecht, ausgezeichnet durch das Handelsblatt als Top Steuerberater International:

  • Steuern sparen mit Holdingstrukturen, Immobilien-Holdings, Unternehmensholdings und Familien-Holding-Gesellschaften für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Europarecht
  • Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche
  • Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugsteuern auf Lizenzgebühren nach § 50a EStG; Antrag auf Freistellungsbescheinigungen nach DBA
  • Steuerberatung zur grenzüberschreitenden Nutzung und Lizensierung von immateriellen Wirtschaftsgütern unter Anwendung

Sprache

Englisch
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Maximiliansplatz 9
80333 München
Deutschland

Öffnungszeiten

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10:00 - 18:00
Mi
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