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Fickus & Fickus PartG Steuerberatungsgesellschaft

Seit 20 Jahren sind wir mit Leib und Seele Steuerberater. In unserer Heimatstadt Köln. Unsere Mandanten sind sowohl Privatleute als auch Unternehmen.

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter6

Leistungsübersicht

Steuerberatung ist Vertrauenssache!

Viele unserer Mandanten betreuen wir schon seit langen Jahren. Beständigkeit, Zuverlässigkeit und Vertrauen sind uns sehr wichtig. Dies zu erreichen – bei jedem Klienten und beim jedem Anliegen – danach streben wir.

Wir, das sind die Brüder Michael und Paul Georg Fickus und unsere Mitarbeiter. Unsere Kanzlei besteht seit 1997 mit Standort im Herzen von Köln. Wir verstehen uns als Dienstleister, Berater und Coach. Großen Wert legen wir auf kurze Kommunikationswege und den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten.

Es geht um Sie! Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir passende Steuerkonzepte und stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir verschaffen Ihnen Sicherheit – im Privaten wie im Geschäftlichen. Unsere berufliche Erfahrung umfasst Stationen in der mittelständischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie insbesondere auch im internationalen Umfeld.

Themen der Kanzlei

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Steuerplanung und Steuergestaltung

… sind Themen, die sich für Unternehmen und Privatpersonen stellen. Ob Sie als Unternehmer Fragen zur Rechtsformwahl, Unternehmensumwandlung oder -nachfolge haben oder ob es im privaten Bereich um die Übertragung Ihres Vermögens auf Kinder oder Enkel geht: In Fragen der betrieblichen und privaten Steuerplanung und -gestaltung stehen wir Ihnen gerne mit unserem Rat zur Seite.

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Jahresabschlüsse

Wenn es darum geht, für Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss nach dem HGB, eine Steuerbilanz oder einen Abschluss nach internationalen Rechnungslegungs-standards (IFRS) zu erstellen: Sie finden in uns für all diese Aufgaben den richtigen Partner.

Sie sind als Freiberufler – allein oder zusammen mit Partnern – tätig und nicht zur Bilanzierung verpflichtet? Ob als Einzelkämpfer oder Personengesellschaft, wir sind Ihre kompetenten Partner bei der Erstellung Ihrer Gewinn-ermittlung.

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

… bilden das Rückgrat Ihres betrieblichen Rechnungswesens und sind bei uns in besten Händen. Unsere Buchhaltungsabteilung widmet sich ausschließlich den damit verbundenen Fragen und erfüllt gerne Ihre individuellen Anforderungen.

Sie haben ein eigenes betriebliches Rechnungswesen, wollen aber Ihre Lohnbuchhaltung auslagern? Auch dann helfen wir Ihnen gerne weiter und werden Ihr externer Lohnbuchhalter. Sprechen Sie uns an.

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Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen gehört zum Kerngeschäft der Steuerberater. Die Komplexität des Steuerrechts hat sich – entgegen allen Reformversprechen – in den vergangenen Jahrzenten kontinuierlich erhöht. Wir wissen das und stellen uns den hohen Anforderungen mit qualifizierten Mitarbeitern. Ob Steuererklärungen für Kapital-gesellschaften, Personengesellschaften oder Privat-personen – wir haben für jeden Bereich den passenden Spezialisten an Bord.

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Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

Das Steuerrecht ist hochkomplex und von ständigem Wandel geprägt – da kann es schon mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Wir vertreten Sie kompetent und engagiert gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfung und scheuen, wenn es sein soll, auch den Gang zum Finanzgericht nicht, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Organisationen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Auch das Rechnungswesen der Organisation muss hierauf ausgerichtet sein. Beispiele sind die ordnungsmäßige Mittelverwendung zum Erhalt der Ertragsteuerbefreiung, die saubere Erfassung und Trennung umsatzsteuerlich relevanter Sachverhalte oder ganz allgemein die Transparenz der Berichterstattung gegenüber dem Träger oder der Allgemeinheit. Wir unterstützen Sie bei der Problemanalyse, erarbeiten Lösungskonzepte und setzen diese zusammen mit Ihnen in Ihrer Organisation ganz konkret um.

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Internationale Steuerfragen

Sie möchten im Ausland eine Niederlassung Ihres erfolgreich laufenden Unternehmens gründen oder mit einem ausländischen Partner ein Joint Venture eingehen? Sie möchten endlich den Traum vom Refugium im sonnigen Süden verwirklichen? Die hiermit verbundenen Steuerfragen lösen wir für Sie.

Ebenso beraten wir Unternehmen und Investoren aus dem Ausland, die in Deutschland unternehmerisch tätig werden möchten. Die hiermit verbundenen besonderen Fragestellungen wie Rechtsformwahl, Mitarbeiter-entsendung, Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungs-abkommen beherrschen wir aufgrund langjähriger Erfahrung im internationalen Beratungsgeschäft.

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50670 Köln
Deutschland

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