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Dr. Peter Happe, StB/FB Internationales Steuerrecht/C.P.A., GHM GmbH Steuerberatungsgesellschaft

GHM GmbH ist Ihr mittelständischer Partner im internationalen Steuerrecht und im Unternehmenssteuerrecht in Köln und in München

Team der Kanzlei

Steuerberater 4

Rechtsanwalt 1

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter6

Leistungsübersicht

Steuerberater mit jahrzehntelanger Erfahrungen im Steuerrecht

Steuerberater mit jahrzehntelanger Erfahrungen im Steuerrecht

Unsere Kanzlei ist vielfach national und international ausgezeichnet als eine der führenden Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen rundum zu allen Steuerfragen. Steueroptimierung und Steuerminimierung sind unser Geschäft. Fordern Sie uns!

Themen der Kanzlei

Internationales Steuerrecht mit den Schwerpunkten USA und Schweiz

Ale eine der führenden, international anerkannten Steuerkanzleien haben wir uns u. a. spezialisiert auf das Thema Internationales Steuerrecht. Dazu gehört die Beratung bei Unternehmenstransaktionen wie M&A, Finanzierung, Strukturplanung, Due Diligence, Investments und Desinvestments und der Gründung von Holdings und Tochterunternehmen sowie Betriebstätten. Außerdem beraten wir beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilien. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation. Wir führen die von der Bundessteuerberaterkammer verliehene Berufsbezeichnung "Fachberater für Internationales Steuerrecht" und sind Certified Public Accountants (C.P.A.) bzw. Rechtsanwalt im Staat New York.

Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Kliniken

Einer unserer Branchenschwerpunkte ist die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Apotheken und anderen Heilberufen. Hier beraten wir rund um den laufenden Praxisbetrieb (Lohn und Gehalt, Finanzbuchführung, Steuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) sowie bei außerordentlichen Vorgängen wie Praxisübernahmen (Kassensitzübertragungen und Kassenzulassung), Finanzierungen, Kooperationen, Praxis-Nachfolgethemen und Praxisumwandlungen und -koooperationen. Hier haben wir uns aufgrund unserer Mandantenstruktur spezifisches Branchen Know-how erlangt und führen die Berufsbezeichnung "Fachberater für das Gesundheitsweisen" vom Deutschen Steuerberaterverband.

Vermögensnachfolge / Erbschaft und Schenkung / Testamentsvollstreckung / Nießbrauch

In den nächsten Jahrzehnten werden Vermögenswerte und Unternehmensanteile durch Erbschaft oder vorweggenommene Unternehmens- und Vermögensnachfolge auf Kinder, Enkelkinder oder familienfremde Nachfolger in einer Höhe übertragen wie niemals zuvor. Aus erbrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Sicht ist hierzu eine stabile, belastbare Lösung erforderlich, da die Schenker und Erblasser durch solche Entscheidungen die Grundlagen für Generationen legen. Neben Schenkungs- und Nachlassfragen müssen auch außer-steuerliche und nicht-rechtliche Fragen beantwortet werden und Konflikte in der Familie vermieden werden. Wir beraten Sie - wenn gewünscht zusammen mit unseren internationalen Kooperationspartnern und Rechtsanwälten - zu allen Fragen rund um den Nachlass. Aufgrund unserer Spezialisierung in diesem Bereich führen wir die Berufsbezeichnung "Fachberater für Unternehmensnachfolge". Gerne übernehmen wir für Sie und Ihre Familie auch die Testamentsvollstreckung.

M&A / Finanzierung / Umstrukturierung

Unternehmenskäufe, Due Diligence, Share und Asset Deals Mergers & Acquisitions (M&A) sowie Umstrukturierungen, nach Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, Konzernsteuerrecht und Unternehmenssteuerrecht sowie Unternehmensfinanzierungen sind für uns keine Fremdworte, sondern eine unserer Kernkompetenzen. Im Laufe jahrzehntelanger Praxis haben wir Unternehmens- und Immobilientransaktionen mit einem Bruttovolumen von mehr als 5 Mrd. EUR realisiert.

Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuerklärungen sowie Lohnbuchhaltung/Betriebsprüfungsbetreuung

Gerne übernehmen wir für Sie als Unternehmer oder Privatperson die laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Vorbereitung von Steuerklärungen wie Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Grundsteuerfeststellungserklärungen und Gesonderte und Einheitliche Erklärungen für alle Rechtsformen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen. Wir beraten, begleiten und vertreten Sie auch bei Betriebsprüfungen und bei außergerichtlichen (Einsprüchen) und gerichtlichen Rechtsbehelfen vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten. Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Planungen und Entscheidungen und minimieren Ihre Steuerlast.

Grundsteuerfeststellungserklärungen

Sowohl bei privaten, als auch bei betrieblichen Grundstücken: wir beraten Sie gerne zu der Thematik Grundsteuer und bereiten Ihre Grundsteuerfeststellungserklärungen vor.

(Gemeinnützige) Stiftungen und Vereine

Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung von Stiftungen und Vereinen und übernehmen gerne die laufende Buchführung, Jahresabschluss- und Erklärungspflichten für diese Körperschaften. Außerdem erstellen wir auch die Berichte für die Stiftungsaufsicht.

Steuerstrafrecht und strafbefreiende Nacherklärungen

Ob verschuldet oder unverschuldet können Sie in das Visier der Steuerfahndung geraten. Wir beraten Sie in diesen Fällen gerne ggf. unter Hinzuziehung von erfahrenen Steuerstrafrechtsanwälten. Außerdem bereiten wir für Sie strafbefreiende Selbstanzeigen und Nacherklärungen von Einkünften und Vermögen im In- und Ausland und begleiten Sie im gesamten Prozess bis zur Einstellung des Verfahrens.

Immobilien und Kapitaleinkünfte - Steueroptimierung und Steuerplanung

Immobilieninvestitionen sind vor allem steuer- und finanzierungsgetriebene Entscheidungen. Wir beraten Sie bei allen Immobilieninvestitionen und -verkäufen, Leasing- und Finanzierungsentscheidungen unter Berücksichtigung von einkommensteuerlichen, gewerbesteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Aspekten wie Rechtsformwahl und Umwandlungsrecht. Kapitaleinkünfte und Investmentsteuerrecht sind hochkomplexe Steuerrechtsmaterie. Die Beratung bei Kapitalanlagen in Eigen- oder Fremdkapital, Fondsinvestments etc. Selbstvertständlich übernehmen wir auch die Buchführung und Erklärungspflichten für Sie.

COVID-19 / Corona

Wir beraten Sie gerne bei der Suche und Beantragung von Fördermitteln und anderen Erleichterungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen durch den COVID-19-Virus.

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Individuelle Terminvereinbarungen sind erwünscht, im Hof der Kanzlei gibt es Mandantenparkplätze.

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