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addVALUE audit&tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreuen wir Unternehmen, Vereine und Privatpersonen ganzheitlich: lokal verbunden und international vernetzt

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Wirtschaftsprüfer 2

Leistungsübersicht

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin Adlershof

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin Adlershof

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir Ihr verlässlicher Partner in den Bereichen Rechnungslegung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung und unterstützen Sie bspw. in der Erfüllung Ihrer Deklarationspflichten (Abgabe von betrieblichen und privaten Steuererklärungen). Als einer der wenigen im Kammerbezirk Berlin zugelassenen Steuerberater, führen wir die Zusatzbezeichnung "Fachberater für Internationales Steuerrecht".

Neben Privatpersonen (Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer) und kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen auch Tochtergesellschaften internationaler Konzerne zu unseren Mandanten.

Ansässig am Technologie- und Wissenschaftsstandort Berlin-Adlershof betreuen wir Unternehmen aller Branchen. Wir haben aufgrund unserer Tätigkeiten spezielle Branchenexpertise aufgebaut und daher einen besonderen Schwerpunkt in der Betreuung technologiebasierter Unternehmen (Start-Ups und Grown-Ups) sowie Unternehmen der Immobilienwirtschaft (Real Estate).

Themen der Kanzlei

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addVALUE - Steuerberater für Unternehmen

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen wir Ihr Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen, begleiten Sie bei deren Umsetzung, minimieren mögliche steuerrechtliche Risiken und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf. Insbesondere dynamisch wachsende Unternehmen stehen immer wieder vor der Herausforderung, ihre Strukturen an sich veränderte Rahmenbedingungen und wichtige Entwicklungen im In- und Ausland anzupassen.

Unternehmen(-sgruppen) unterliegen abhängig von der Rechtsform den unterschiedlichsten (steuer-)rechtlichen Vorschriften. Das Unternehmenssteuerrecht umfasst dabei eine Vielzahl von Steuerarten, insbesondere die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, die Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer.

Wir sind Ihr Problemlöser für Ihre steuerrechtlichen Fragestellungen und beraten Sie stets praxisorientiert und bedarfsgerecht vom Stadium der Gründung über das Wachstum sowie der Einrichtung von Tax-Compliancen Management Systemen (Tax-CMS) bis hin zur Unternehmensnachfolge.

addVALUE - Steuerberater für Privatpersonen

Vor oder nach dem Kauf der ersten eigenen oder geerbten Immobilie wird Steuerberatung oft auch für viele Privatpersonen relevant. Wenn die Ausübung einer Angestelltentätigkeit mit umfangreichen Werbungskosten oder Auslandsberührung (In- und Outbound) verbunden ist, lohnt sich das Einholen steuerrechtlichen Rats. Nicht zuletzt sind die vermehrt auftretenden Betriebsprüfungen bei natürlichen Personen zu typischen Themen, wie das Arbeitszimmer, der doppelten Haushaltsführung oder dem gewerblichen Grundstückshandel bei Immobilien, ein Anlass einen Steuerberater aufzusuchen.

Unsere Beratung ist auf Ihre konkreten Bedürfnisse abgestimmt. Wir bieten in diesem Zusammenhang Steuerberatungsleistungen an, die neben der Steuerdeklaration oder der Vertretung Ihrer steuerlichen Interessen vor Behörden und Gerichten auch die individuelle Vermögensanalyse und Vorsorgeplanung umfassen. Auch die individuelle Planung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen ist ein Ansatz unserer Steuerberater.

addVALUE - Spezialisten für internationales Steuerrecht

Für international agierende Unternehmen ergeben sich viele steuerliche Fragestellungen, die täglich an Komplexität und Umfang zunehmen. Wenn von Unternehmen oder Privatpersonen Einkommen in verschiedenen Ländern erzielt werden, müssen Sie sich mit zahlreichen steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinandersetzen. Das sind Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts aber auch bilaterale Vereinbarungen wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und Rechtsprechungen.

Ganz egal, ob Sie als (ausländisches) Unternehmen Betriebsstätten im In- oder Ausland aufbauen wollen, Ihr Unternehmen als Tochtergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe angeschlossen ist oder Sie ins Ausland expandieren wollen: Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit gilt es verschiedene steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, um Gestaltungsspielräume zu nutzen oder zu optimieren.

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Digitale Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung dient als Grundlage aller unternehmerischen Entscheidungen und ist die Basis für den Jahresabschluss und alle daraus abgeleiteten Steuererklärungen. Auch Ihre Auswertungen, wie die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung), die KER (kurzfristige Erfolgsrechnung) oder Ihre Kostenrechnung werden aus der Finanzbuchhaltung erstellt. Aus diesem Grund ist eine korrekte und sorgfältige Buchung der Geschäftsvorfälle besonders wichtig. Zusätzlich steigen auch immer mehr Unternehmen in das digitale Zeitalter ein und entscheiden sich für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und effiziente Ausgestaltung Ihrer administrativen Prozesse.

Als Unternehmer oder Geschäftsführer können Sie über eine Cloudlösung auf Ihr Finanzreporting ortsunabhängig und damit weltweit zugreifen. Die digitale Buchführung bietet für Sie ganz nebenbei eine Reihe von Vorteile. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung.

FiBu-Review - Mehr Sicherheit für Selbstbucher.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kennen wir die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBs) und die notwendigen steuerlichen Vorschriften und helfen Ihnen dabei, Ihre selbst erstellte Finanzbuchhaltung zu optimieren und Fehler zu vermeiden. Durch unseren risikoorientierten Ansatz können mögliche Compliance-Verstöße rechtzeitig erkannt und dadurch unangenehme Folgen bei sich anschließenden Betriebsprüfungen aus hohen Steuernachzahlungen vermieden bzw. das steuerrechtliche Risiko reduziert werden.

Wir unterstützen Sie mit unseren Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer kompetent und zuverlässig in allen Fragen und Angelegenheiten der Finanzbuchhaltung. Dabei beraten wir Sie umfassend und proaktiv sowie zuverlässig bei auftretenden Fragen zu Ihrer Finanzbuchhaltung und stehen Ihnen im Rahmen regelmäßiger Meetings auch für alle anderen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Wir konzentrieren uns voll und ganz auf Ihre Anforderungen und haben Ihre Bedürfnisse stets im Blick.

Digitale Lohnbuchhaltung

Die arbeitsrechtlichen, lohnsteuer- und sozial- versicherungsrechtlichen Vorschriften sind bei der Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen wie auch das Steuerrecht einem ständigen Wandel unterworfen. Sie haben als Arbeitgeber nicht nur eine Pflicht die Abrechnungen zu erstellen. Sie müssen zudem regelmäßig pünktlich und korrekte Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt, Beitragsnachweise für die Krankenversicherungen, Meldungen an Versorgungswerke und die Berufsgenossenschaften erstellen. Diese Meldungen erfolgen auf elektronischem Weg über ein Lohnabrechnungsprogramm. Aufgrund der umfangreichen Pflichten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es für Sie vorteilhaft, Ihre Erstellung der Lohnabrechnungen durch uns erledigen zu lassen.

Unsere Aufgabe ist es für Sie pünktlich und vollständig die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter durchzuführen. Wir achten auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und die Sicherheit Ihrer Daten.

Erstellung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen

Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zur Rechnungslegung und Offenlegung innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erfüllen. Dabei sind neben den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben häufig auch rechtsform- oder branchenabhängige Besonderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellen Gesellschafter, Investoren und andere Stakeholder, wie bspw. die finanzierenden Banken, zusätzliche Anforderungen an ein besonderes zweckgebundenes Reporting.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beherrschen wir das 1x1 der Rechnungslegung und sind Ihr Ansprechpartner auch in Spezialfragen aus dem Bereich des Accountings. Da unsere Erstellungstätigkeiten stets unter Beachtung der für Wirtschaftsprüfer geltenden strengeren Qualitätsanforderungen (u.a. IDW S7) erfolgen, genießen unsere Arbeitsergebnisse (u.a. Bilanzberichte) ein hohes Vertrauen bei Investoren, Finanzämtern und Kreditinstituten.

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Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen

Durch eine Jahres- oder Konzernabschlussprüfung wird das Vertrauen in Ihre Finanzberichterstattung gestärkt und das unabhängig davon, ob Sie hierzu nach gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften verpflichtet sind oder eine solche Prüfung freiwillig durchführen lassen. Abschlussadressaten (bspw. Investoren oder Kreditinstitute) können so auf verlässliche Zahlen zurückgreifen und ihre weiteren Entscheidungen treffen ohne selbst umfangreiche Plausibilitätsbeurteilungen vornehmen zu müssen.

Durch einen risikoorientierten Prüfungsansatz verbunden mit einer Fokussierung auf Ihre unternehmensinternen Prozesse und Kontrollen konzentrieren wir uns auf das Wesentliche und können so eine effiziente Prüfungsdurchführung gewährleisten.

Neben der Prüfung von Makler- und Bauträgern (§ 16 MaBV) führen wir auch Prüfungen nach § 53 HGrG und andere transaktionsbezogene Sonderprüfungen (u.a. Gründungsprüfungen, Sacheinlage- und Kapitalerhöhungsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen) durch.

IFRS und Abschlüsse für besondere Zwecke

Bei Unternehmens- oder Finanzierungstransaktionen ergeben sich besondere Anforderungen an die Rechnungslegung. So erwarten potentielle Käufer u.a. Stichtagsbilanzen mit Plausibilitätsbeurteilungen oder weiteren umfassenden Beurteilungen, um bspw. den Wert des notwendigen Betriebsvermögens oder aber auch abzulösende Verpflichtungen, wie Darlehen, in die Kaufpreisfindung einfließen zu lassen. Da diese transaktionsbezogenen Abschlüsse kaufpreisrelevant sind, ist diesen infolge möglicher kaufvertraglich vereinbarter Garantien besondere Beachtung zu schenken.

Auch Kreditgeber erwarten ein zeitnahes und verlässliches Reporting. Neben der Erfüllung rein regulat. Verpflichtungen (bspw. § 18 KWG) sollten die Daten so aufbereitet sein, dass diese einen Mehrwert für den Empfänger bieten. Neben einer Pro-Forma-Konsolidierung auf Ebene der Kreditnehmereinheit oder der Einbindung der vereinbarten Covenants können auch branchenabhängig andere Rechnungsinstrumente (bspw. IFRS) zielführend sein.

Interne Revision

Die Interne Revision übernimmt eine prozessunabhängige Beratungs- und Überwachungsfunktion in Ihrem Unternehmen. So beschäftigt sich die Interne Revision einerseits mit der Effizienz bereits bestehender interner Prozesse und prüft andererseits risikoorientiert die Einhaltung dieser internen Regelungen. Die Interne Revision ist damit ein wesentlicher Bestandteil Ihres IKS.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen scheuen das Vorhalten einer eigenen Internen Revision durch die damit verbundenen Kosten und Zeiten. Die Auslagerung dieser Funktion auf einen Dritten ermöglicht Ihnen auf diese Kontrollinstanz nicht verzichten zu müssen und bei einem überschaubaren Kostenrahmen eine gleichwertige Sicherheit zu erzielen.

Unsere Wirtschaftsprüfer übernehmen diese Funktion und sind durch ihre Mitgliedschaften im DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V. immer auf den Stand neuster Entwicklungen in der Revisionsdurchführung.

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