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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie einen Überblick, wie Sie die Konsolidierung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der 1/11-Sondervorauszahlung sowie die Weitergabe der Werte an die Finanzverwaltung über das DATEV-Rechenzentrum durchführen. Die konsolidierten Werte werden über die Einzelwerte der Konsolidierungsteilnehmer (Abgebende) ermittelt. Die Auswertungen können im Rechenzentrum nur konsolidiert werden, wenn bei den abgebenden Teilnehmern das Konsolidierungskennzeichen mit dem Empfänger übereinstimmt, und wenn die Werte der Abgebenden bereits ins DATEV-Rechenzentrum gesendet wurden.

2 Hintergrund

Unter Konsolidierung versteht man eine mandantenübergreifende, summarische Zusammenfassung von Werten, welche die Grundlage für die Ermittlung der konsolidierten Auswertungen bildet.

Die Zusammenfassung der Werte und die Erstellung der Auswertungen erfolgen unter einem Empfänger-Mandanten. Die Mandanten, die Werte für die Zusammenfassung liefern, werden als abgebende Mandanten bezeichnet. Im Konsolidierungskreis legen Sie fest, welche Mandanten an der Konsolidierung teilnehmen sollen.

Konsolidierungskreise

Im Konsolidierungskreis bestimmen Sie die Mandanten, die an der Konsolidierung teilnehmen. Dieser besteht aus dem Empfänger-Mandanten (unter dessen Beraternummer und Mandantennummer wird die Konsolidierung durchgeführt) und den abgebenden Mandanten (diese stellen ihre Daten für die Konsolidierung bereit).

Je Konsolidierungskreis gibt es genau einen Empfänger der konsolidierten Auswertungen und mindestens 2 Abgebende. Dabei ist es möglich, dass der Empfänger der Konsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen wird und damit an der Konsolidierung als Abgebender teilnimmt.

Für die Konsolidierung der UStVA und der USt 1/11 gibt es nur den Konsolidierungskreis 10. Sie legen die Teilnehmer unter Stammdaten | Konsolidierung | Konsolidierungskreise fest.

Auswertungen und Protokolle

Als Auswertungen erhalten Sie neben der konsolidierten Auswertung die Einzelnachweise und zusätzlich eine Konsolidierungsprüfliste.

  • Einzelnachweise sind die aus den Daten jedes einzelnen Konsolidierungsteilnehmers erstellten Einzelauswertungen.

  • Einzelnachweise werden nach dem Schema der konsolidierten Auswertung erstellt.

  • Einzelnachweise werden für alle zum Konsolidierungskreis gehörenden Mandanten erstellt.

Die Konsolidierungsprüfliste enthält Angaben zum Empfänger, zum Konsolidierungskreis, den Auswertungszeitraum sowie alle im gewählten Auswertungszeitraum berücksichtigten Abgebende sowie die nicht berücksichtigten Mandanten. Soweit möglich wird der Grund angegeben, warum eine Konsolidierung nicht möglich war.

Neben dem Konsolidierungskreis wird in den Prüfprotokollen zur USt-Konsolidierung die Steuernummer und das Finanzamt ausgegeben.

3 Vorgehen

Vorgehensweise bei der USt-Konsolidierung im RZ

Um die Konsolidierung der UStVA bzw. der USt 1/11 im Rechenzentrum durchzuführen, sind die Definition eines Konsolidierungskreises sowie das Einverständnis der abgebenden Konsolidierungsteilnehmer erforderlich.

USt-Konsolidierung im Rechenzentrum durchführen
Voraussetzung:

Sie müssen die Daten der abgebenden Mandanten zeitlich vor den Daten des Empfänger-Mandanten (welcher die Daten an das Finanzamt übermittelt) an das Rechenzentrum senden. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr müssen auch die benötigten Daten des Vorjahrs vorliegen.

Vorgehen:
1

Beim Empfänger-Mandanten: Empfänger-Mandanten für die Bearbeitung öffnen und Konsolidierungskreis unter Stammdaten | Konsolidierung | Konsolidierungskreis festlegen.

2

Beim Empfänger und allen abgebenden Mandanten: Unter Stammdaten | Konsolidierung | USt-Konsolidierung im RZ das Fenster Konsolidierte UStVA öffnen. Geben Sie hier für den Empfänger und alle abgebende Mandanten Ihr Einverständnis zur Konsolidierung der UStVA bzw. der USt 1/11 im DATEV-Rechenzentrum.

Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren, können die umsatzsteuerlichen Werte des Mandanten im Rechenzentrum konsolidiert werden. In den Feldern Berater-Nr. bzw. Mandanten-Nr. Empfänger erfassen Sie die Beraternummer und Mandantennummer des Empfängers der konsolidierten Auswertungen.

Sie müssen für jeden Teilnehmer an der Konsolidierung, der seine Daten zur Konsolidierung im Rechenzentrum bereitstellt, diese Angaben erfassen.

3

Beim Empfänger-Mandanten: Öffnen Sie unter Auswertungen | Finanzbuchführung | Konsolidierung RZ | Konsolidierte UStVA bzw. Konsolidierte USt 1/11 den jeweiligen Arbeitsbereich (RZ Konsolidierte UStVA oder RZ Konsolidierte USt 1/11). Erfassen Sie ggf. weitere Daten und Einstellungen zur Konsolidierung. Senden Sie anschließend die Daten ins DATEV-Rechenzentrum.

4 Weitere Informationen

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