Beziehung anlegen (Adressat zuordnen)
Aktuelle Änderungen |
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02.08.2022 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in den Zentralen Stammdaten beim Adressaten Beziehungen anlegen.
Wenn Sie einen Adressaten angelegt haben, dann können diesem Gesellschafter, Betriebsstätten, Bevollmächtigte etc. (bei Unternehmen) und Ehegatte, Kind, gesetzliche Vertreter etc. (bei Personen) im Zusatzbereich Beziehungen zugeordnet werden.
2 Vorgehen: Zusatzbereich "Beziehungen" aufrufen
Zusatzbereich "Beziehungen" aufrufen | |
Vorgehen: | |
1 |
Im DATEV Arbeitsplatz die Schaltfläche Unsere Kanzlei klicken. |
2 |
In der Übersicht Stammdatenübersichten | Adressaten doppelklicken:
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3 |
Im Arbeitsblatt Adressaten den gewünschten Adressaten doppelklicken. |
4 |
In den Zentralen Stammdaten wird zur Auswahl Natürliche Person oder Unternehmen/Vereinigung der Zusatzbereich Beziehungen angezeigt. Wenn der Zusatzbereich Beziehungen nicht angezeigt wird, dann wählen Sie Ansicht | Weitere Ansichten | Beziehungen. |
3 Vorgehen: Beziehungen anlegen
Beziehung anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Nutzen Sie im Zusatzbereich Beziehungen die angebotenen Links (z. B. Ehe-/Lebenspartner anlegen). - oder - Klicken Sie auf Neue Beziehung anlegen:
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2 |
Wählen Sie im Arbeitsbereich Neue Beziehung anlegen die relevanten Daten aus der jeweiligen Liste.
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3 |
Ordnen Sie den Adressaten in der gewünschten Beziehung zu:
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4 Vorgehen: Beziehungen lösen
Beziehung lösen | |
Vorgehen: | |
Klicken Sie auf das Symbol Beziehung lösen:
- oder - Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Beziehung, wählen Sie im Kontextmenü Beziehung lösen. Diese Beziehung wird gelöst, die Adressatendaten werden nicht gelöscht. |
Beziehung Gesellschafter
Beachten Sie, dass die Beziehung Gesellschafter beim Adressaten nicht gelöst werden kann. Gesellschafter können nur beim Mandanten gelöst werden. |
5 Weitere Informationen