Investitionsabzugsbeträge – Fristen für die Auflösung
Aktuelle Änderung |
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04.01.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, welche Veränderungen es bei der Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) gibt und wie diese in DATEV Anlagenbuchführung umgesetzt werden.
2 Hintergrund
Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Investitionsfrist erweitert. Für Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 gebildet wurden, hat sich der Investitionszeitraum um ein Jahr verlängert (von 2020 auf 2021).
Die Fristen für Investitionen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG vom 30.6.2021) nochmal verlängert. Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 und 2018 gebildet wurden, müssen spätestens in 2022 aufgelöst werden (5 Jahre bzw. 4 Jahre nach der Bildung).
Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Fristen erneut um ein Jahr verlängert. Investitionsabzugsbeträge die in 2017, 2018 und 2019 gebildet wurden, müssen spätestens in 2023 aufgelöst werden.
Bildung des IAB |
Späteste Auflösung des IAB |
2016 |
2019 |
2017 |
2023 (Verlängerung auf 6 Jahre) |
2018 |
2023 (Verlängerung auf 5 Jahre) |
2019 |
2023 (Verlängerung auf 4 Jahre) |
2020 |
2023 |
2021 |
2024 |
2022 |
2025 |
2023 |
2026 |
3 Umsetzung im Programm
Die Verlängerungen sind im Programm hinterlegt.